Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten der Klassenstufen 1-10 durch den Landkreis Südwestpfalz

(Grundschulen, Förderschulen, Realschulen plus, Integrierte Gesamtschulen, Gymnasien)

Der Landkreis Südwestpfalz

übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler die notwendigen Fahrtkosten zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, wenn

- der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 länger als 2 km ist bzw.
- der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 länger als 4 km oder
- der Schulweg besonders gefährlich ist.

Fahrtkosten werden bei Grundschulen und Förderschulen zur zuständigen Schule übernommen, ansonsten nur bis zu der vom Wohnort des Schülers nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden die Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Fahrtkosten werden erstmals ab Antragstellung übernommen. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten besteht kein Rechtsanspruch.

Angaben zur Schule

Wird die Ganztagsschule besucht?

Angaben über die Schülerin/den Schüler

Haben Sie Fragen?

Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abt. Verkehr, Brand-und Katastrophenschutz
Ref. 70 - ÖPNV, Schülerbeförderung
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Tel.: 06331/809-113/244
schuelerbefoerderung@lksuedwestpfalz.de