Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres 2025. Auf Antrag kann das Einkommen des Jahres 2024 oder das laufende Einkommen zugrunde gelegt werden, wenn dieses wesentlich niedriger ist als das Einkommen des Jahres 2025.
WICHTIG: Bitte bestellen Sie selbst ein Ticket!
Informationen finden Sie unter
www.behles-bus.de oder
www.vrn.de