Anmeldung eines Lagerfeuers / Grillfeuers / Wärmefeuers

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Ihre Adressdaten

Wo und wann soll das Feuer stattfinden?

Erklärung des/der Antragsteller/in

  • Ich trage als Antragsteller/in die Verantwortung für das Feuer.
  • Ich halte ausreichend Löschmittel bereit und beachte einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien/Gebäuden.
  • Die aktuelle Wetterlage vor Entzündung des Feuers ist zu berücksichtigen. Bei trockener Witterung ist das Entzünden eines Feuers bereits ab Waldbrandstufe 3 kritisch, ab Waldbrandstufe 4 ist das Entzünden gänzlich untersagt.
  • Die aktuelle Waldbrandstufe können Sie auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes einsehen.
  • Sollten durch einen Brand Feuerwehreinsatzkosten entstehen, werde ich diese übernehmen, sofern der Einsatz durch mein Verhalten verschuldet ist oder dieser grundlos, vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
  • Es wird nur trockenes, naturbelassenes Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV) wie Reisig, kurze Äste und Scheitholz verbrannt. Das Verbrennen von frischem Baum- und Strauchschnitt und Pflanzenresten ist untersagt.
  • Des Weiteren wird keine laute Musik gespielt.
  • Mir ist bekannt, dass der Antrag auch an die Einsatzleitstelle der Feuerwehr weitergeleitet wird.
  • Mir ist bewusst, dass die örtliche Feuerwehr bzw. die Polizei eventuell eine Kontrolle durchführen wird. Ich werde diesen Zugang zur Feuerstelle gewähren.
Ich habe die vorgenannten Bedingungen gelesen und akzeptiere diese. *

Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere sie. *

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